Pressemitteilung vom 29.11.2007
Verwaltungsgericht CottbusZastojnske sudnistwo Chosebuz
- Der Pressesprecher -
Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus
An die Vertreter der Medien
Pressemitteilung vom 29.11.2007
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Unterbringung (überwiegend ehemaliger) Asylantragsteller in der Gemeinschaftsunterkunft in Bahnsdorf Mehrere Kammern des Verwaltungsgerichts haben heute Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Landrat des Landkreises Oberspreewald - Lausitz abgelehnt, mit denen - überwiegend ehemalige - Asylantragsteller geltend gemacht hatten, die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft in Bahnsdorf sei ihnen nicht zumutbar. Die Behörde hatte den Wechsel von der Gemeinschaftsunterkunft in Sedlitz nach Bahnsdorf zum 30. November 2007 verfügt, weil jene Unterkunft wegen erforderlicher Um- und Ausbauarbeiten vorübergehend geschlossen werden muss; nach Beendigung dieser Arbeiten soll die Unterkunft in Bahnsdorf geschlossen werden. Die Entscheidungen der Behörde ließen Rechtsfehler nicht erkennen. Zum einen seien (auch ehemalige) Asylantragsteller nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Zum anderen seien auch durchgreifende private Interessen der Antragsteller, die ihrer vorübergehenden Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft in Bahnsdorf entgegenstehen könnten, nicht ersichtlich. Insbesondere sei den Antragstellern die räumliche Lage der Einrichtung, ihrer Darlegung nach etwa 1,4 Kilometer von der Ortschaft Bahnsdorf entfernt in einem Waldstück, zumutbar. Einkaufsmöglichkeiten und - sofern erforderlich - Ärzte seien zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. (Vogt) Beschlüsse vom 29. November 2007 – 5 L 419/07 u. a., 1 L 416/07.A, 4 L 417/07.A