Presse vom 09.11.2004
Verwaltungsgericht CottbusZastojnske sudnistwo Chosebuz
- Der Pressesprecher -
Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus
An die Vertreter der Medien
Pressemitteilung vom 10.11.2004
Bei dem Verwaltungsgericht Cottbus sind zwei Eilverfahren in Zusammenhang mit der beabsichtigten Versammlung am 13. November 2004 in Halbe anhängig. In einem Eilverfahren hat die für das Versammlungsrecht zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Verfügung der Polizeipräsidentin Frankfurt (Oder) zu befinden, welche die Versammlung mit dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten“ verboten und - vorsorglich für den Fall, dass die aufschiebende Wirkung gegen das Verbot vom Gericht wiederhergestellt wird – Auflagen verfügt hatte. In einem weiteren Eilverfahren, das am gestrigen Nachmittag anhängig gemacht wurde, wird die für das Friedhofsrecht zuständige 4. Kammer darüber zu entscheiden haben, ob der Amtsdirektor des Amtes Schenkenländchen die Nutzung des Waldfriedhofs zum Zwecke einer Kranzniederlegung durch die Versammlungsteilnehmer zu gestatten hat. Eine Entscheidung der Kammern wird im Verlaufe dieser Woche ergehen; hierüber werden die Vertreter der Presse gesondert informiert. (Vogt)