Pressemitteilung vom 01.06.2005
Verwaltungsgericht entscheidet über den Hauptbetriebsplan 2004/2005 für den Tagebau Jänschwalde
Das Verwaltungsgericht hat der Klage des Herrn Domain in Zusammenhang mit dem Hauptbetriebsplan 2004/2005 für den Tagebau Jänschwalde heute teilweise stattgegeben. Der Hauptbetriebsplan sei teilweise rechtswidrig, weil die Prognose, Auflagen zum Schutz von Leben und Gesundheit des Klägers seien nicht erforderlich, am 5. Januar 2005 nicht mehr hätte getroffen werden können. Der Kläger sei vielmehr zumindest in naher Zukunft durch den Tagebau unzumutbaren Lärm- und Staubimmissionen ausgesetzt. Dem Kläger stünde zwar kein Anspruch auf Aufhebung des Hauptbetriebsplanes zu, der Beklagte sei jedoch verpflichtet, diesen um Auflagen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu ergänzen. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. (Vogt)